Sind die Fehlstellungen sehr ausgeprägt, stößt die kieferorthopädische Behandlung an ihre Grenzen. In solchen Fällen muss die Fehlstellung kieferchirurgisch korrigiert werden, wobei Kieferchirurgie und Kieferorthopädie Hand in Hand gehen. Die Behandlung wird demnach eine kombinierte sein.
Anders als in der Kieferorthopädie wartet man für eine kieferchirurgische Behandlung allerdings das Ende der Wachstumsphase ab. Dieses ist individuell verschieden, als Richtwert gilt aber ein Alter von 17 Jahren bei Frauen und 19 Jahren bei Männern.
