Wann zur ersten Visite, wann behandeln?

Grundsätzlich gilt: Je früher eine Fehlstellung erkannt wird, desto besser lässt sich ein optimaler Behandlungsbeginn festlegen und man kann sicher sein, diesen nicht zu versäumen. Demnach raten wir Eltern, mit ihren Kindern ab dem fünften Lebensjahr zur Kontrolle zu kommen.

In diesem Alter können die häufigsten Fehlstellungen bereits erkannt werden. Dazu gehören der [Kreuzbiss], der [Vorbiss], der [offene Biss] oder auch ein [Engstand].

Der Kieferorthopäde wird bei der ersten Visite also beurteilen, ob eine solche Fehlstellung vorliegt und wann der günstigste Zeitpunkt für eine Behandlung gekommen ist. Dieser hängt wiederum vom Alter und der körperlichen Entwicklung genauso ab, wie von Art und Ausmaß der Fehlstellung und der Geschwindigkeit des Zahnwechsels. 

Als Faustregel kann gelten, dass kieferorthopädische Behandlungen innerhalb des Wachstumsschubs in der Pubertät erfolgen sollten. In diesen ein bis zwei Jahren schießen die Jugendlichen 10 bis 15 Zentimeter in die Höhe und der gesamte Körperbau nähert sich dem an, der sie auch im Erwachsenenalter begleiten wird. Mädchen sind dabei meist zwischen 11 und 13 Jahre alt, Buben zwischen 13 und 15 – allerdings sind das nur allgemeine Richtwerte.

Einige Fehlstellungen sollten dagegen schon früher angegangen werden, etwa ein [Kreuzbiss] oder ein extremer Platzmangel. Um das Wachstum des Kiefers zu harmonisieren und den bleibenden Zähnen ein Durchbrechen zu ermöglichen, wird in solchen Fällen eine Vorbehandlung mit meist einfachen Geräten durchgeführt.